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N°2/2024
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Swiss Art Awards

Mandat, Dynamiken und Potenzial eidgenössischer Kunst und Kulturpreise: ein Feature über Wettbewerb als ein Mittel zur Förderung von Kultur.

Text

Kunstwissenschaftlerin, Autorin und Dozentin in Basel

Zum Auftakt der diesjährigen Ausgabe der Art Basel Mitte Juni ist es wieder so weit: Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung werden die Swiss Art Awards (SAA) und der Prix Meret Oppenheim vergeben. In diesem, vom Bundesamt für Kultur (BAK) ausgerichteten, öffentlichen Ereignis kulminieren Prozesse eines mehrstufigen Selektionsverfahrens in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kunstkommission (EKK). Dieses Ritual unter Wettbewerbsbedingungen wird in dieser Konstellation seit 2001 jährlich wiederholt. Die erste Vergabe der landesweiten Auszeichnung zeitgenössischen Kunstschaffens, die auch einen Geldbetrag umfasst, erfolgte 1899 erstmals unter einem anderen Namen: Eidgenössisches Kunststipendium.

Anfänge staatlicher Kunstförderung
Um die Jahrhundertwende werden im europäischen Kontext regierungsgestützte Initiativen der Kunstförderung fassbar – so auch in der Schweiz rund fünfzig Jahre nach ihrer Gründung 1848. In der Überzeugung, dass die Modernität eines Staates auch nach der Vielfalt seines kulturellen Lebens beurteilt wird, verabschiedeten die eidgenössischen Räte 1887 einen Bundesratsbeschluss, der dem Bund die Förderung des Kunstschaffens als Aufgabe übertrug. Zur Durchführung dieses Beschlusses wurde die Eidgenössische Kunstkommission eingesetzt, die den Bund bei der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen unterstützen sollte. Während der Sitzung der EKK vom 20. Oktober 1896 stand der von Hans Auer, dem Architekten des Bundeshauses, eingebrachte Vorschlag zur Diskussion, «einen Betrag für Reise- und Studienstipendien an Künstler festzusetzen, die ihre besondere Befähigung und Reife bereits deutlich an den Tag gelegt haben». Als Begründung führte Auer an, dass «das Durchschnittsniveau der Schweizer Kunst im Allgemeinen unleugbar hinter demjenigen anderer Länder, die sich schon seit Jahrhunderten einer systematischen Kunstförderung erfreuen, weit zurückstehen».Nach Annahme des Vorschlags setzten Arbeiten an einem ersten Reglement für die Vergabe der Stipendien in der Höhe von maximal CHF 10 000 ein. Dieses wurde dem Schweizerischen Kunstverein und der Gesellschaft Schweizerischer Maler und Bildhauer GSMBA zur Vernehmlassung vorgelegt. Eine der Bedingungen war, dass nur Kunstschaffende ein Stipendium erhalten sollten, «die sich über einen solchen Grad künstlerischer Begabung und Entwicklung ausweisen, dass bei einer Verlängerung ihrer Ausbildung ein Erfolg für sie zu erwarten sei». Die EKK behielt sich das Recht vor, den Stipendiaten Arbeitsvorschriften zu machen und bei Ende der Laufzeit die Verwendung des Stipendiums zu kontrollieren. In die definitive Fassung wurde die zwischenzeitlich aufgebrachte Bestimmung über eine Alterslimite von 35 Jahren nicht aufgenommen. Die offizielle Publikation im Bundesblatt erfolgte mit der Ankündigung, die ersten Stipendien 1899 in der Gesamthöhe von CHF 12 000 zu vergeben.In den ersten Jahrzehnten stand bei der Vergabe die Frage im Raum, ob möglichst viele Kunstschaffende mit kleineren Beträgen oder einige wenige Kunstschaffende mit höheren Beträgen unterstützt werden sollen. Diese Frage prägte die Diskussionen und wirkte sich auf die Vernehmlassungen von Kriterienkatalogen aus. In den Kriegsjahren wurden ökonomische Kriterien stärker gewichtet. Als Antwort auf die Krisensituation nach dem Ersten Weltkrieg und zu Beginn der 1930er-Jahre schnürte der Bundesrat zwei Hilfspakete. Diese zunächst punktuellen Hilfsmassnahmen wurden zwischen 1932 und 1942 jährlich erneuert. Ein besonderes Ereignis war 1944 die erste öffentliche Präsentation der Arbeiten der Stipendiat*innen im Kunstmuseum Bern. Das Vorgehen, die Arbeiten aller Kandidierenden unabhängig vom Erhalt oder Nichterhalt des Stipendiums zu präsentieren, wurde ab 1948 etabliert. Dahinter stand der Wunsch der EKK, den Wettbewerb bekannt und die getroffenen Entscheidungen transparent zu machen.Ende der 1940er-Jahre werden die Kontakte ins Ausland ausgebaut. Ab 1952 erfolgte eine kontinuierliche Erhöhung des Kunstkredits; 1964 erreichte er seinen Höchststand. Zwischen 1959 und 1966 fanden die öffentlichen Vernissagen in der Kunsthalle Bern statt. Ein Jahr später tagte die Jury erstmals im Messegebäude in Basel. Dieser Wechsel fügt sich in Bestrebungen, den Bekanntheitsgrad des Wettbewerbs und der Preisträger*innen zu steigern und nach einer stärkeren Öffnung. Parallel zu Teilnahmen an den Biennalen von Venedig und São Paulo entsendet die EKK ab Mitte der 1950er-Jahre Kunstschaffende von Wien über Paris bis nach Tokio und Neu-Delhi, um die Präsenz von Schweizer Kunst im Ausland zu festigen.

Notwendigkeit von Reformen
Ab Mitte der 1960er-Jahre kommt es parallel zu einer Ökonomisierung aller Lebensbereiche und zum Fortschrittsoptimismus zu fundamentalen Veränderungen in künstlerischen Arbeitsweisen und Selbstverständnissen. Galerien und Kunstmessen wie die 1970 gegründete Art Basel bringen sich in die Verbreitung und Vermarktung von Kunst ein. Im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Inneren wird ab 1969 die Situation des Kulturangebots in der Schweiz untersucht. Die Ergebnisse werden 1975 als Clottu-Bericht veröffentlicht und im gleichen Jahr das heutige Bundesamt für Kultur gegründet. Grundsätzliche Debatten über die Ziele und Lösungswege der Kunstförderung sowie die Rolle der Kommission münden in der Ausarbeitung einer Revision der Verordnung, die 1979 in Kraft tritt. Die Diskussionen über Kunstförderung intensivieren sich landesweit in den 1980er-Jahren. 1981 wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit der Vorbereitung einer vorgesehenen Totalrevision der Verordnung von 1924 betraut wird. Ein Jahr später gipfelt die im Clottu-Bericht ausformulierte Empfehlung, einen Verfassungsartikel zur Regelung der Bundeskompetenzen in Kulturfragen einzurichten, in der Initiative für einen Kulturartikel in der Bundesverfassung.Sowohl diese Initiative als auch der Gegenvorschlag des Bundesrats werden 1986 von Volk und Ständen abgelehnt. Die Jastimmen zu den beiden Projekten weisen jedoch eine Mehrheit des Volkes für einen Kulturartikel aus. Im April 1994 legen Bundesrat und Parlament dem Volk einen neuen Text zur Abstimmung vor, solider, um verfassungsmässige Grundlagen für eine eidgenössische Kulturpolitik zu schaffen. Im gleichen Jahr werden weitere Veränderungen umgesetzt. Dazu gehören die Umbenennung des Eidgenössischen Kunststipendiums in Eidgenössischer Preis für freie Kunst, der Stipendiat*innen in Preisträger*innen sowie die Entscheidung, dass alle Werke, die in die zweite Runde gelangen, in einer Ausstellung im Rahmen der Art Basel gezeigt werden.

Selbstkritische Standortbestimmung
Hundert Jahre nachdem die EKK ihre Arbeit 1888 aufgenommen hat, erscheint mit Der Bund fördert, Der Bund sammelt eine Publikation, die das staatliche Kunstsammeln reflektiert. Sie begleitet eine von Beat Wismer kuratierte Ausstellung im Aargauer Kunsthaus, die sich in der Auswahl an Werken als «visueller Beitrag zur Geschichte der staatlichen Rezeption der Kunst der letzten 100 Jahre» versteht. Das 100-Jahre-Jubiläum des Eidgenössischen Preises für freie Kunst im Jahr 1999 wird mit einer Ausstellung in der Kunsthalle Zürich, einem Auftrag an Christian Philipp Müller für das Kunstprojekt Autofocus und einer Publikation begangen. Der Titel des Buches, Über Preise lässt sich reden, ist Programm. Jacqueline Burckhardt, die damalige Präsidentin der Eidgenössischen Kunstkommission, kommt in ihrem Vorwort zur Einschätzung, dass es, gemessen am internationalen Massstab, nicht nur «sehr gut um die Kunst in der Schweiz [steht]» und der Beobachtung, dass ab den 1980er-Jahren viele Kunsthallen und Alternativräume für zeitgenössische Kunst neu gegründet worden sind: «Anlässlich der jährlichen Preisverteilung ist die EKK herausgefordert, die Vielfalt an künstlerischen Sensibilitäten zu wertschätzen. Nicht die Vielfalt im Sinne bedingungsloser Breite ist das Primat, sondern die Vielfalt an Qualität. Dass diese Qualitäten immer von Neuem zu definieren und legitimieren sind, haben uns gerade die zeitgenössischen Künstler*innen gelehrt. So dient der EKK bei ihrer Arbeit kein Kriterienkatalog, sondern ein ständig zu revidierendes Erfahrungs- und Erkenntnispaket.» Der mehrstimmige, sorgfältig recherchierte, selbstkritische Rechenschaftsbericht ist thematisch angelegt. Geschichte, Auswahl, Funktionen und Projektionen werden in den Blick genommen. Mit Statements von Akteur*innen, Preisträger*innen, Kommissionsmitgliedern, Journalist*innen bis zu Vermittler*innen und Galerist*innen zielt er auf eine Diskussion, um die Instrumente der Kunstförderungspolitik des Bundes an die Bedürfnisse der Zeit anzupassen. Das ist in einer ersten Stufe zwischen 1999 und 2001 durch die Neuausrichtung als Swiss Art Awards in Kombination mit dem Prix Meret Oppenheim passiert.

Internationale Sichtbarkeit und Professionalisierung
2001 markiert den Beginn eines neuen Kapitels hinsichtlich der Sichtbarkeit und Kommunikation der SAA in einem Wechselverhältnis mit dem zeitgleich geprägten Diktum vom «Wonder Red Now», dem helvetischen Kunstwunder. Neben der öffentlichen Ausstellung wurde erstmals zusammen mit Schweizer Grafikdesigner*innen an einer informativen Broschüre gearbeitet, die zweierlei leistet: das Schaffen der vom BAK unterstützten Kunstschaffenden vorzustellen, sowie über die Förderinstrumente des BAK, die Ausschreibungsmodalitäten, inklusive Eingabefristen, zu informieren. Die Preisgelder wurden an die Lebenshaltungskosten angepasst. Der Vertrieb dieser handlichen Publikation erfolgt als Beilage des Kunstbulletins. 2009 wurden die Eidgenössischen Wettbewerbe auf Online-Anmeldung, -Dossiereingabe und -Jurierung umgestellt; die «Jahressubventionen an unabhängige Kunsträume» eingestellt, und neu in Zusammenarbeit mit der Julius Bär Stiftung lanciert und insgesamt drei Mal der Swiss Exhibition Award vergeben.Mit dem Kulturfördergesetz wurden die Kompetenzen zwischen dem BAK und Pro Helvetia neu geregelt. Für die SAA kam es dadurch, dass künftig ausschliesslich das BAK für Preise und Auszeichnungen zuständig ist, 2012 zu einem konzeptuellen und personellen Neubeginn mit einer Kontinuität bezüglich der Vertretung der Hochschule der Künste Bern. Das Mandat von Hans-Rudolf Reust als Präsident der EKK, Co-Studiengangsleiter Fine Arts an der HKB, ging an Anselm Stalder, Mitglied der EKK ebenfalls Co-Studiengangsleiter Fine Arts an der HKB über. Die EKK wurde von neun auf sieben Mitglieder verkleinert, die Altersbeschränkung auf der Ebene der Förderung der visuellen Künste aufgehoben. Die Jury arbeitete erstmals für die Jurierung des Wettbewerbs für Kunst und Architektur mit externen Expert*innen aus dem In- und Ausland zusammen. Die Koordinationsstelle im BAK wurde mit Léa Fluck neu besetzt. Sie leitet die Swiss Art Awards seit 2013 und steuert deren Weiterentwicklung.

Arbeiten in wechselnden Konstellationen
Seit dem Leitungswechsel besteht der Anspruch, die SAA auf allen Ebenen zu professionalisieren: Ausstellungsorganisation, Medienarbeit, Angebote die breite für Öffentlichkeit und Besucher*innenzahlen. Fluck baute Kooperationen mit aufstrebenden Schweizer Architekturbüros für die Ausstellungsarchitektur und Partner*innenschaften mit benachbarten Messen auf.  Das Feedback der Kunstschaffenden wird eingeholt und jährlich evaluiert. Die per Mitte Dezember eingegangenen Dossiers werden von der Jury Anfang Februar während eines dreitägigen Blocks diskutiert, die Finalist*innen ausgewählt und deren Namen mit den Preisträger*innen des Prix Meret Oppenheim kommuniziert. Die Finalist*innen haben einen Monat Zeit, um einen Projektbeschrieb für den Beitrag in der Ausstellung zu verfassen, der auch Angaben zu den Raumanforderungen, technischem Equipment und anderen Details enthält.2015 wurde der Tarif für die Teilnahme an der Ausstellung/Werkproduktion von 1000 auf 5000 Franken angehoben. Seit 2021, dem ersten Jahr nach der Pandemie, lädt das BAK am Samstagabend vor der Art Basel gemeinsam mit den Swiss Design Awards (SDA) alle Finalist*innen zu einem gemeinsamen Nachtessen, der Tavolata, ein. Der Kommission für die SAA stehen nach Abschluss des Aufbaus für die Juryarbeit drei Tage in der Messehalle zur Verfügung, der Kommission für die SDA zwei Tage. Während der Messetage, an denen rund 12 000 Besuchende die Ausstellung anschauen, findet ein Veranstaltungsprogramm aus Führungen und Podiumsdiskussionen statt.Die wechselnde Zusammensetzung der Eidgenössischen Kunstkommission als beratende Kommission, die gegenüber dem BAK als Entscheidungsinstanzen Empfehlungen ausspricht, ist durch die jährlich erscheinenden Broschüren dokumentiert. Sie enthalten ein Vorwort, das von der Leitung Kunstförderung, Sektion Kulturschaffen, im BAK verfasst wird und ein Vorwort des jeweiligen Jurypräsidenten enthält. Raffael Dörig hat diese Funktion seit 2020 inne: «In dem Jahr war uns sehr wichtig, unter den Bedingungen der Pandemie die Leistungen der Swiss Art Awards an die Kunstschaffenden (Geld, Sichtbarkeit,  Vernetzung) trotzdem erbringen zu können, was wir nach vielen Diskussionen und Anpassungen an die wechselnden Bedingungen konnten.» Dörigs Antwort auf die Frage nach Qualität und Notwendigkeit der Swiss Art Awards: «Es ist wichtig, dass die offizielle Schweiz zeitgenössische Kunst auszeichnet und dies auch für eine Öffentlichkeit sichtbar ist. Auch die politische Legitimation für das ganze Feld wird gefördert, nicht zuletzt durch die Auftritte von Bundesrät*innen an der Preisverleihung. Für die Kunstschaffenden bieten die Swiss Art Awards nebst den sehr wichtigen monetären Aspekten grosse Sichtbarkeit – viele Finalist*innen berichten von Einladungen zu Ausstellungen oder haben gar (internationale) Galerien gefunden.»Dörig, Kurator und seit 2012 Direktor vom Kunsthaus Langenthal, weist darauf hin, dass «das Verfahren von der Ausschreibung bis zur Ausstellung permanent diskutiert wird. Eine Regelanpassung, die wir aktuell diskutieren, basiert auf Gesprächen mit den Kunstschaffenden. Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der unabhängigen Expert*innenkommission, die die EKK ist, bringt viel Expertise und Rückkopplung zur Szene mit sich. Die EKK besteht ja auch zur Hälfte aus Künstler*innen. Anpassungen müssen dann natürlich auch bewilligt werden innerhalb des BAK, d. h. durch Verwaltung und Politik.»

Sichtbarkeit des Kunstschaffens
Ein Potenzial der SAA liegt in deren Zyklus – einem Ritual, das sich seit 1899 jährlich wiederholt. Dazu gehören die Möglichkeiten, sich zu erproben, aber auch, dass sich im Schatten der auf Repräsentation ausgelegten Ereignisse und Veranstaltungen unter den Kunstschaffenden informelle Momente und Begegnungen zu Kurator*innen ergeben. Der Messekontext, internationale Öffentlichkeit und Sichtbarkeiten, können dabei als Beschleuniger von Klärungsprozessen wirksam werden. Preise und Wettbewerbe arbeiten mit dem Vergleich als Methode. Sie tragen dazu bei, das Verständnis von der und dem Kunstschaffenden als Individualkünstler*in zur Wiedervorlage zu bringen. Anhand der jährlichen Auswahl wird es fortgeschrieben.Es bleibt die Frage, welche Facetten von Kunstschaffen sich andere Wege suchen müssen, weil sie in diesem Setting keine Chance haben, wahrgenommen zu werden oder fortbestehen zu können: Diese Engagements sind Teil der Geschichte der Swiss Art Awards. Und genau wie diese professionalisieren sie sich und testen unter Realbedingungen die Möglichkeiten alternativer Ökonomien und Channels, kritische Öffentlichkeiten zu finden. Unter der Leitung von Fluck wurde die Online-Präsenz swissartawards.ch umgesetzt. eine Datenbank aller «FinalistInnen seit 1899-heute» aufgebaut und die Zusammenarbeit mit SikArt, dem Lexikon zur Kunst in der Schweiz begründet.Die SAA und ihr digitales Pendant sind eine Gemeinschaftsleistung am «Patrimoine du futur» (Léa Fluck), in die sich auch andere Akteur*innen einbringen und daran arbeiten, das Kunstschaffen umfassender zu archivieren, recherchieren und sichtbar zu machen.